BERG Versicherungsmakler GmbH

Makler, Mehrfachagenten und Einfirmenvertretern

Der Versicherungsmakler

Im Gegensatz zu einem üblichen Vermittler ist Ihr Makler den Gesellschaften gemäß § 93 HGB vertraglich nicht verpflichtet und hat einen wesentlich umfangreicheren Zugang zum Finanz- und Versicherungsmarkt und holt aus diesem für Sie die Angebote ein.

Zur Zeit arbeiten in Deutschland etwa 45.000 registrierte Versicherungsmakler*, wobei ein erheblicher Anteil dieser registrierten Vermittler in Wirklichkeit Mehrfachagenten sind und nur aufgrund Ihrer unternehmerischen "Mischform" anders registriert sind. In der vom Gesetzgeber veröffentlichten Statistik gibt es aufgrund ihrer noch sehr jungen Einführung viele Ungenauigkeiten.

Warum ist eine Versicherung bei einem Makler in fast allen Fällen günstiger und vom Versicherungssschutz besser aufgebaut als direkt bei der Gesellschaft? Ganz einfach:

Der Versicherungsmakler kennt den Versicherungsmarkt. Er kann die Unterschiede der verschiedenen Deckungskonzepte werten, und somit den, nach Preis-Leistung, günstigsten Versicherer aussuchen. Des Weiteren hat er durch große Abnahmemengen mit den meisten Versicherungsunternehmen Rabattabkommen, und durch den kritischen Wettbewerb sind die Versicherer zu Preisnachlässen für den Kunden bereit. Diese Vorteile gibt er an seine Kunden weiter.

Der Mehrfachagent

Der Mehrfachagent wird leicht mit dem Versicherungsmakler verwechselt, da dieser in seiner Außenwirkung fast identisch wirkt wie der Versicherungsmakler. In der Wahl der Gesellschaften und deren Produkte, ist dieser aber eingeschränkter als der Versicherungsmakler. Beim Mehrfachagent entsteht eine stärkere Konzentration zu wenigen Gesellschaften, dies betrifft den Versicherungsmakler im allgemeinen nicht.

Der Einfirmenvertreter

Der Arbeits- oder Agenturvertrag bindet Einfirmenvertreter an ein einziges Versicherungs- Unternehmen. Etwa 175.000 Einfirmenvertreter* gibt es in Deutschland und nur eine zu vernachlässigende Anzahl von Ihnen arbeiten hauptberuflich als Angestellte im Außendienst.

Dieser Vermittlertypus gilt zwar als selbständig, tritt nach außen natürlich auch als Unternehmer und Agenturinhaber auf (muss also die Unternehmerrisiken, wie Kosten und das wirtschaftliche Risiko selbst tragen), ist aber durch seine vertragliche Gebundenheit völlig von den Produkten und Kalkulationen seines Hauses abhängig. Im Grunde genommen besitzt dieser fast schon die Weisungsgebundenheit eines Arbeitnehmers, trägt jedoch hierbei ein erheblich höheres Risiko.

Entscheidend dabei ist, dass dieser Vermittlertypus durch die Gebundenheit zu seinem Unternehmen nicht objektiv die Möglichkeiten des Marktes in der Vermittlung von Versicherungsprodukten nutzen kann, da letztendlich seine Produkte und Qualitäten immer im Vordergrund stehen müssen, bzw. dieser seine Produkte als die "besseren" anpreisen muss (dies ist die Aufgabe, welche sein Unternehmen ihm aufgetragen hat - deshalb auch Handelsvertreter nach § 84 HGB).
Sicher wird auch der Makler seine Produkte als die besseren gegenüber den Mitbewerbern deklarieren. Der feine Unterschied ist jedoch, dass dies dann auch stimmen muss, denn der Makler ist nach dem Gesetz Verbündeter des Kunden und besitzt gegenüber dem Versicherungsagenten einen wesentlich umfangreicheren Zugriff auf den Versicherungsmarkt. Man kann sich also denken, dass hieraus eine andere Form der Betreuung / Vermittlung und insbesondere der Beratung gegenüber dem Kunden entsteht.

Bei der Einstufung in Vermittlergruppen, gehören auch die Mitarbeiter von Banken und Sparkassen zu den Einfirmenvertretern. Alle deutschen Großbanken sowie Sparkassen und Volksbanken bieten inzwischen am Bankschalter Versicherungen an. Diese Angebote sind für Kunden interessant, die ihre Geldangelegenheiten gern zentral und bequem in einem Haus regeln wollen. Damit Sie für diese Bequemlichkeit unterm Strich nicht zuviel zahlen, sollten Sie auf jeden Fall die Preise und die Tarifbedingungen (also die versteckte Qualität) vergleichen.
Viele Mitarbeiter von Banken und Sparkassen sind selbständige Handelsvertreter nach § 84 HGB, dies bedeutet, Sie sind keine Angestellten Mitarbeiter der Bank, sondern provisionsabhängig tätig. Dies schränkt oft die Objektivität des Ansprechpartners der Bank ein, da dieser seine Umsatzvorgaben und den damit verbundenen Druck von oben bekommt. Daher sollten Sie Sie diesen Aspekt bei dem meist bestehenden Vertrauensvorschuss Ihrer Bank berücksichtigen.

Quelle: DIHK Service GmbH / IHK Dresden (14.4.2010)
 
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